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Eric Schley, Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, Beisitzer im Bundes-F-Ring der SJD-Falken: »Förderer der Arbeit des Archivs der Arbeiterjugendbewegung zu sein, ist für mich als Mitglied der sozialistischen Jugendbewegung selbstverständlich. Der kritische Umgang mit unserer Verbands- und Bewegungsgeschichte ist Teil unserer Verbandsidentität. Das Archiv hat in den letzten Jahrzehnten für die sozialistischen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort zur Verfügung gestanden und mit außergewöhnlichen Materialien so mancher Gruppenstunde zu tieferen historischen Erkenntnissen verholfen, als dies sonst möglich gewesen wäre«.

Gebrauch des Archiv der Arbeiterjugendbewegung PDF Drucken E-Mail

Die Benutzung des Archivs der Arbeiterjugendbewegung steht allen Interessierten offen und ist – soweit sie in den Räumen des Archivs erfolgt – kostenlos.

Generell sollten Termine zur Archivnutzung mit dem Archiv im Vorfeld eines Besuchs abgesprochen werden. Für Nutzerinnen und Nutzer, die einen längeren Rechercheaufenthalt im Archiv planen, kann in Zusammenarbeit mit dem Salvador-Allende-Haus eine Unterkunftsmöglichkeit geschaffen werden. Voraussetzung der Recherche im Archiv ist ein Antrag auf Benutzung. Dieser Antrag kann formlos erfolgen, muß aber die Anerkennung der Benutzungsordnung des Archivs enthalten.

Die Benutzungsordnung sollte also vor Antragstellung zur Kenntnis genommen werden. Die Benutzungsordnung erklärt auch, welche weiteren Angaben im Benutzungsantrag enthalten sein müssen. Sie können die Benutzungsordnung hier einsehen.

Aus bestimmten Leistungen des Archivs können Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer des Archivs entstehen. Um welche Leistungen es sich dabei handelt und wie hoch die möglichen Kosten sind, entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Der Benutzungsantrag erfolgt schriftlich per Post oder elektronisch. Das PDF- Formular kann Online ausgefüllt, anschließend ausgedruckt und uns zur Bearbeitung per Email, Fax oder Briefpost zugesandt werden.

Für Anfragen an das Archiv, die über die Vorbereitung einer Recherche vor Ort hinausgehen, gelten sinngemäß die gleichen Vorgaben wie für Benutzungsanträge; insbesondere müssen sie die Anerkennung der Gebühren- und Nutzungsordnung enthalten. Die Grenzen solcher Anfragen und die Bedingungen ihrer Behandlung sind ebenfalls durch die Benutzungsordnung geregelt.

Allgemein gilt, dass das Archiv der Arbeiterjugendbewegung bemüht ist, alle Interessierten bei der Beantwortung Ihrer Fragen und der Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten zu unterstützen. Wenn Sie Fragen an das Archiv haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!

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