Heike Langneff, Pensionärin, seit 1952 Mitglied bei den Falken in vielen verschiedenen Funktionen: »Ich bin Mitglied im Förderkreis, weil mir die Geschichte der Arbeiterjugendbewegung, ihrer Verbände, der Vereine und Einrichtungen wichtig ist. Die vorhandenen Unterlagen dürfen nicht verloren gehen. Auch unser Nachwuchs und die kommenden Generationen sollen nachlesen können, woher wir kommen und wie der Verband sich entwickelt hat, denn aus der Geschichte kann man/frau lernen. Das Archiv ist auch ein Ort des Erinnerns« |
| Abgabe der Pflichtexemplare von Publikationen an Sammelbibliotheken |
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Gliederungen, die Publikationen herausgeben, haben die gesetzlich festgelegte Pflicht, kostenlose Pflichtexemplare an die offiziellen Sammelbibliotheken der Länder und der Bundes zu senden. je nach Herausgabeort ist dies aber unterschiedlich.
a) Abgabe an Bundesbibliotheken Leipzig ist regional zuständig für alle neuen Bundesländer, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Frankfurt am Main ist zuständig für die anderen Bundesländer. Für Monographien (Bücher, Broschüren) und Periodika (Zeitschriften, Jahrbücher, LoseBlatt-Werke) gelten unterschiedliche Regelungen Monographien sind in 2 Exemplaren an die zuständige Bibliothek (Leipzig oder Frankfurt/ Main) zu senden Periodika sind in je 1 Exemplar an beide Bibliotheken (nach Leipzig und nach Frankfurt) zu senden. Ein Beispiel: Der Bundesvorstand der Falken (Sitz Berlin) sendet seine Broschüren in 2 Exemplaren nach Leipzig. Von der Zeitschrift "Schlaglichter" schickt er je 1 Exemplar nach Leipzig und Frankfurt am Main . So weit die Regelungen für die Abgabe an die bundeszentralen Bibliotheken. Adressen: Deutsche Bibliothek / Deutsche Bücherei Pflichtstelle Deutsche Bibliothek Pflichtstelle b) Abgabe an Landesbibliotheken Unabhängig von den Regelungen für die Bundesbibliotheken gehen von Büchern und Zeitschriften je 1 Exemplar an die Sammelbibliothek des jeweiligen Bundeslandes. Für den Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wäre es die Universitätsbibliothek Münster (Adresse: Universitätsbibliothek Pflichtstelle; Postfach 8029; 48043 Münster).
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| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 13. August 2011 um 15:05 Uhr |







